Allgemeine Bedingungen
GÖTA KANAL CHARTER – Allgemeine Bedingungen für die Miete von Freizeitbooten
AB Göta Kanal Charter, Mem Sjötorp
- Telefon: +46 70 54 69 169
- Unternehmensnummer: 556884-0226
- Adresse: Råggatan 10, SE-592 32 Vadstena, Schweden
- E-Mail: boka@kanalcharter.se
- Web: www.kanalcharter.se
- Bankgiro: 752-8581
- MwSt./USt-IdNr.: SE556884022601
Firmenname: Göta Kanal Charter Mem Sjötorp AB
USt-IdNr.: SE556884022601
Wir halten uns an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1. Buchung und Zahlung
Eine Buchung wird verbindlich, sobald der Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat und Göta Kanal Charter eine Anzahlung von mindestens 30 % des gesamten Mietbetrags erhalten hat.
Förskottsbetalningen ska betalas inom 2 dagar från bokning. Genom att betala förskottet accepterar hyrestagaren dessa allmänna villkor.
Der verbleibende Betrag muss Göta Kanal Charter spätestens 40 Tage vor Beginn des Mietzeitraums vorliegen.
Wenn die Schlusszahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen ist, kann Göta Kanal Charter die Reservierung stornieren und das Boot zur erneuten Buchung freigeben. In diesem Fall wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten.
Bei Buchungen, die weniger als 40 Tage vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen, ist der gesamte Mietbetrag sofort zu bezahlen.
Göta Kanal Charter informiert den Mieter über den voraussichtlichen Hafen für die Übergabe des Bootes. Der Übergabeort kann nicht im Voraus garantiert werden, da unvorhergesehene Umstände eine Routenänderung erforderlich machen können. In diesem Fall wird der Mieter so schnell wie möglich informiert.
2. Pflichten des Mieters
A. Förarens kompetens och erfarenhet
Der Mieter muss über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen, um das gemietete Boot sicher und gemäß den von Göta Kanal Charter erteilten Anweisungen und Regeln zu führen.
In Schweden dürfen Freizeitboote ohne Führerschein/Zertifikat betrieben werden, sofern das Boot rechtlich nicht als „Schiff“ eingestuft ist. Nach schwedischem Recht gilt ein Freizeitboot als Schiff, wenn es sowohl mindestens 12 Meter lang als auch mindestens 4 Meter breit ist. Alle Boote der Göta Kanal Charter-Flotte liegen unter diesen Grenzwerten und gelten daher als Boote und nicht als Schiffe – somit ist gesetzlich kein Bootsführerschein erforderlich.
Stellt sich während der Mietzeit heraus, dass der Mieter nicht in der Lage ist, das Boot sicher zu führen oder geltende Anweisungen/Regeln nicht befolgt, ist Göta Kanal Charter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall verfällt der verbleibende Mietbetrag.
Etwaige zusätzliche Kosten, die Göta Kanal Charter infolge einer solchen Kündigung entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für die Rückführung des Bootes zum Start- oder vereinbarten Rückgabehafen), sind vom Mieter zu tragen.
B. Användning av båten
Hyrestagaren åtar sig att vårda båten och all tillhörande utrustning samt att följa alla instruktioner från Göta Kanal Charter. Hyrestagaren ansvarar för båten under hela hyresperioden.
Båten får endast användas för fritidskörning. Båten får inte användas för tävling, bogsering eller transport av gods eller passagerare mot ersättning (bogseringsförbudet gäller inte jolle/dinghy eller vid nödsituation).
Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der schwedischen Gesetze und Vorschriften. Das Boot darf nur in den durch die Versicherung abgedeckten Gebieten genutzt werden (siehe Abschnitt 4C).
Der Mieter darf das Boot weder untervermieten noch an Dritte überlassen.
Der Mieter hat den von Göta Kanal Charter bereitgestellten Routenplan einzuhalten. Änderungen des Routenplans bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Göta Kanal Charter.
Fahrzeiten: Das Boot darf nur zwischen 08:00 und 18:00 Uhr betrieben werden. Fahrten außerhalb dieser Zeiten sind nur in Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Göta Kanal Charter.
C. Återlämning av båten
Das Boot ist zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt im Hafen zurückzugeben. Zu diesem Zeitpunkt muss die Besatzung das Boot verlassen haben und sämtliches persönliches Gepäck muss entfernt sein.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von Göta Kanal Charter genehmigt wurde, muss das Boot innen und außen gereinigt sein. Die Reinigung muss von Göta Kanal Charter vor Verlassen des Bootes genehmigt werden. Göta Kanal Charter behält sich das Recht vor, dem Mieter Reinigungskosten in Rechnung zu stellen, wenn sich das Boot bei der Rückgabe nicht in akzeptablem Zustand befindet.
Ist der Mieter an der fristgerechten Rückgabe des Bootes gehindert, muss Göta Kanal Charter unverzüglich informiert werden.
Bei verspäteter Rückgabe berechnet Göta Kanal Charter eine Entschädigung in Höhe des doppelten vereinbarten Tagesmietpreises sowie gegebenenfalls weitere Verluste, die dadurch entstehen, dass das Boot dem nächsten Mieter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnte. Wetterbedingungen gelten nicht als zulässiger Grund für eine Verspätung.
Wird das Boot nicht im vereinbarten Hafen zurückgegeben, haftet der Mieter für sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport des Bootes (organisiert durch oder über Göta Kanal Charter) zum vereinbarten Hafen.
Der Mieter muss Göta Kanal Charter informieren, bevor ein Rücktransport eingeleitet wird, und – sofern erforderlich – die oben genannte Verspätungsentschädigung bezahlen.
D. Maßnahmen bei Panne, Brand oder Diebstahl
Tritt während der Mietzeit eine Panne auf, geht Ausrüstung verloren oder wird das Boot gestohlen, ist Göta Kanal Charter unverzüglich zu informieren. Göta Kanal Charter erteilt anschließend Anweisungen zum weiteren Vorgehen.
Verfügt der Mieter über eine eigene Versicherung, die den Vorfall abdecken kann, ist es seine Verantwortung, unverzüglich seine Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren.
Bei Brand an Bord oder bei Diebstahl des Bootes oder seiner Ausrüstung muss der Mieter den Vorfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen und Göta Kanal Charter eine Kopie der polizeilichen Anzeige übermitteln.
Underlåtenhet att uppfylla skyldigheterna ovan kan medföra att hyrestagaren blir direkt ansvarig för ekonomisk skada som uppstår som följd.
Der Mieter ist verpflichtet, Ersatz für verlorene Gegenstände zu leisten und für Reparaturen von Schäden am Boot zu zahlen, soweit der Verlust oder Schaden nicht durch die (optionale) Kollisionsschadenbefreiung abgedeckt ist.
E. Unterbrechung der Nutzung
Om ett driftstopp gör det omöjligt att fortsätta resan (antingen för att båten inte längre fungerar eller för att fortsatt färd skulle öka skadan), har Göta Kanal Charter 24 timmar från det att de informerats att reparera båten eller tillhandahålla en ersättningsbåt, under förutsättning att driftstoppet inte orsakats av hyrestagarens felanvändning, vårdslöshet, underlåtenhet att följa instruktioner eller annat avtalsbrott.
Kann Göta Kanal Charter das Boot innerhalb dieser Frist nicht reparieren oder ersetzen, erstattet Göta Kanal Charter die Tagesmiete für das Boot (exklusive Kanalticket und Zusatzleistungen) anteilig für die Zeit nach den ersten 24 Stunden, in denen das Boot nicht genutzt werden kann – vorausgesetzt, die Panne wurde nicht vom Mieter verursacht.
Beruht die Panne auf dem Verhalten oder der Fahrlässigkeit des Mieters (einschließlich Fehlbedienung, Nachlässigkeit oder Nichtbefolgung von Anweisungen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzboot oder sonstige Entschädigung. Der Mieter haftet für alle daraus entstehenden Kosten und Verluste.
Göta Kanal Charter behält sich das Recht vor, den Mieter mit nicht-monetären Leistungen zu entschädigen, beispielsweise mit Mahlzeiten oder Unterkunft.
F. Abbruch der Reise durch den Mieter
Bricht der Mieter die Reise aus irgendeinem Grund vor dem vereinbarten Rückgabetag ab, erfolgt keine Rückerstattung.
Göta Kanal Charter behält sich das Recht vor, Ersatz für zusätzliche Kosten und Verluste zu verlangen, beispielsweise wenn das Boot zum vereinbarten Rückgabehafen verlegt werden muss oder dem nächsten Mieter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.
G. Pfändung und Zurückbehaltung
Der Mieter hat weder das Recht noch die Befugnis, zuzustimmen, dass das Boot gepfändet, beschlagnahmt oder als Zahlung von irgendjemandem aus irgendeinem Grund einbehalten wird.
Der Mieter verpflichtet sich, während der Reise eine unterzeichnete Kopie des Mietvertrags mitzuführen und diese den Personen vorzulegen, die versuchen, das Boot und/oder dessen Ausrüstung zu beschlagnahmen.
3. Kaution
Alternative 1: Rückerstattungsfähige Kaution
Bei Ankunft an der Basis muss der Mieter eine rückerstattungsfähige Schadenskaution von bis zu 1.500 € zahlen (abhängig vom gemieteten Boot). Die Kaution wird nur in Anspruch genommen, wenn das Boot beschädigt zurückgegeben wird oder wenn Ausrüstung/Inventar beschädigt ist oder fehlt.
Alternative 2: Kollisionsschadenbefreiung (optional)
Eine Zusatzgebühr von bis zu 300 € (abhängig vom gemieteten Boot) kann bei Ankunft oder bei der Buchung bezahlt werden. Mit dieser Option ist der Mieter bei Schäden am Boot sowie bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstung/Inventar bei der Rückgabe abgesichert.
Die Kollisionsschadenbefreiung gilt nicht für Schäden, die vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurden.
Grundberührungen oder Propellerschäden sowie Verlust oder Beschädigung gemieteter Fahrräder sind nicht abgedeckt.
Finanzielle Verluste, die Göta Kanal Charter dadurch entstehen, dass der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt, sind ebenfalls nicht durch die Kollisionsschadenbefreiung abgedeckt.
4. Haftung von Göta Kanal Charter
A. Übergabe
Das Boot wird am vereinbarten Tag zur Verfügung gestellt. Kann Göta Kanal Charter das Boot am vereinbarten Tag aufgrund von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle nicht bereitstellen (z. B. Panne oder verspätete Rückgabe durch einen vorherigen Mieter), stellt Göta Kanal Charter nach Möglichkeit ein Ersatzboot zur Verfügung.
Kann kein Ersatzboot angeboten werden, erstattet Göta Kanal Charter die Tagesmiete für das Boot (exklusive Kanalticket und Zusatzleistungen) anteilig entsprechend der Verzögerung.
Göta Kanal Charter behält sich das Recht vor, den Mieter für die Verzögerung mit nicht-monetären Leistungen zu entschädigen, zum Beispiel mit Mahlzeiten oder Unterkunft.
B. Båtens skick
Göta Kanal Charter verpflichtet sich, das Boot und dessen Ausrüstung (gemäß Inventarliste) in sauberem und voll funktionsfähigem Zustand zu übergeben.
C. Versicherung
Das Boot ist vollkaskoversichert sowie haftpflichtversichert. Umfang der Versicherung, Versicherungswert und Selbstbeteiligungen richten sich nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft von Göta Kanal Charter.
Der Versicherungsschutz gilt auf dem Göta-Kanal sowie auf den Seen zwischen Mem und Sjötorp.
5. Stornierung
A.
Vor Eingang der Anzahlung kann der Mieter kostenlos stornieren.
Innan förskottsbetalningen har mottagits kan hyrestagaren avboka utan kostnad.
B. Avbokning efter erlagt förskott
Wenn der Mieter nach Zahlung der Anzahlung storniert, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
Förskottet kan dock krediteras en (1) gång för en ny bokning hos Göta Kanal Charter som görs inom 12 månader från ursprungligt avbokningsdatum. För att använda krediten måste hyrestagaren betala resterande belopp i sin helhet vid den nya bokningen. Krediten är personlig, kan inte överlåtas och kan endast användas för en bokning.
C. Avbokning inom 40 dagar
Wenn der Mieter weniger als 40 Tage vor Reisebeginn storniert, werden 100 % des Mietbetrags einbehalten.
D. Übertragung des Vertrags
Anstelle einer Stornierung kann der Mieter beantragen, den Mietvertrag auf eine andere Person zu übertragen, sofern Göta Kanal Charter dies im Voraus schriftlich genehmigt. Der neue Mieter muss diese Bedingungen akzeptieren und die volle Verantwortung für den Vertrag übernehmen. Göta Kanal Charter kann für die Übertragung eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben.
6. Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser allgemeinen Bedingungen sollen die Parteien zunächst versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Können sich die Parteien nicht einigen, wird der Streit durch ein Schiedsverfahren gemäß schwedischem Recht entschieden. Gerichtsstand ist Linköping, Schweden.
7. Widerrufsrecht (Fernabsatzvertrag)
Om hyrestagaren är konsument och bokningen görs online (distansavtal) kan tvingande konsumentregler vara
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Göta Kanal Charter vermietet seit 1999 Freizeitboote auf dem Göta-Kanal in Schweden. Seit 2014 ist Pontus Björsner der Eigentümer und Betreiber des Unternehmens.
